Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
- Universitärer mindestens teilweise fachähnlicher Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftlicher (fachähnlicher) Bachelor-Abschluss einer anerkannten ausländischen Fachhochschule mit einem Notenschnitt von mindestens 5 (Schweizer Notensystem) respektive Notenschnitt 2 (deutsches und österreichisches Notensystem) im Abschlusszeugnis.
- Fachfremder konsekutiver universitärer Master-Abschluss
Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Hochschule verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Hochschule erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimhochschule.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen
finden Sie im Zulassungsreglement, den Ausführungsbestimmungen sowie den Weisungen zum Zulassungsreglement.
Der Grad der Fachähnlichkeit zum HSG Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre bestimmt den Umfang der Auflagen.
Fachähnlicher Abschluss:
90 ECTS Credits in drei der vier Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht und Mathematik/Statistik, davon mindestens 45 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre
Teilweise fachähnlicher Abschluss:
60 ECTS Credits in zwei der drei Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht,
davon mindestens 30 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS in Volkswirtschaftslehre oder Recht, zusätzlich mindestens 6 ECTS Credits in Mathematik/Statistik
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.